Was ist ein Steuerfreibetrag?
Kann eine Steuerpflichtige Person einen Steuerfreibetrag geltend machen, wird ein bestimmter Teil des Einkommens von der Besteuerung freigestellt. Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen, abhängig vom jeweiligen Steuerfreibetrag, verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Einige Steuerfreibeträge, wie der Grundfreibetrag, werden automatisch von der Finanzbehörde angesetzt. Andere, wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, muss die Steuerpflichtige Person selbst beantragen.
Die Hauptaufgabe des Steuerfreibetrags besteht darin, eine gerechte Besteuerung zu erzielen. Wer nur ein geringes Einkommen hat, Kinder versorgen muss oder nach dem Eintritt der Rente eine Steuererklärung abgibt, soll entlastet werden.
Wodurch grenzt ein Steuerfreibetrag sich von einer Steuerfreigrenze ab?
Ein Steuerfreibetrag grenzt sich von einer Steuerfreigrenze ab. Mit der Steuerfreigrenze lässt sich eine steuerliche Entlastung nur erreichen, wenn ein bestimmter Freibetrag nicht überschritten wird. Ist dies nicht der Fall, muss der komplette Betrag versteuert werden.
Beispiel
Ein Arbeitgeber beteiligt sich mit einem monatlichen Tankgutschein an den Kfz-Kosten seines Arbeitnehmers. Der Gesetzgeber wertet dies als einen geldwerten Vorteil, der von dem Arbeitnehmer lohnversteuert werden muss. Die Steuerpflicht tritt allerdings nicht ein, wenn die monatliche Zuwendung des Arbeitgebers nicht mehr als 50 Euro beträgt. Hierbei handelt es sich um eine Steuerfreigrenze. Bekommt der Arbeitnehmer in einem Monat einen Tankgutschein im Gegenwert von 60 Euro, muss er auf den gesamten Betrag Lohnsteuer zahlen.
Wo wird der Steuerfreibetrag geltend gemacht?
Für die Geltendmachung eines Steuerfreibetrags, den der Steuerpflichtige selbst beantragen muss, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Der Steuerpflichtige erhält dann monatlich mehr netto vom brutto. Alternativ ist es möglich, den Steuerfreibetrag in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Die Berücksichtigung des Steuerfreibetrags führt zu einer geringeren Steuerfestsetzung.
Mit welchen Steuerfreibeträgen kann die Steuer reduziert werden?
In Deutschland werden z. B. die folgenden Steuerfreibeträge vom Finanzamt anerkannt:
- Grundfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Kinderfreibetrag
- Altersentlastungsbetrag
- Steuerfreibetrag in der Erbschaftsteuer
Grundfreibetrag
Mit dem Grundfreibetrag soll das steuerliche Existenzminimum einer steuerpflichtigen Person gesichert werden. Die Regelung basiert auf einer Bestimmung im Sozialrecht, wonach jeder steuerpflichtigen Person ein bestimmter jährlicher Betrag für die Kosten der Unterkunft, die Heizung und die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen muss.
Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr. Für das Steuerjahr 2022 beträgt er 10.347 Euro. Wer im nächsten Jahr hiervon profitieren möchte, darf als einzeln veranlagte Person kein Einkommen erzielen, das über 10.908 Euro liegt. Im Fall der Zusammenveranlagung zweier Ehegatten verdoppeln sich die jeweiligen Grundfreibeträge.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann eine Mutter oder der Vater eines Kindes nach einer Scheidung geltend machen. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags hat der Fiskus die folgenden Punkte festgelegt:
- Das Kind muss zum Haushalt des Antragstellers gehören. Der andere Elternteil darf nicht hier wohnen.
- Es muss ein Anspruch auf Erhalt des Kindergeldes bestehen.
Der Entlastungsbetrag muss beim Finanzamt beantragt werden. Nach der Zustimmung wird der Antragsteller in die Lohnsteuerklasse 2 eingeordnet.
Kinderfreibetrag
Wer in seinem eigenen Haushalt Kinder betreut, kann von dem Kinderfreibetrag profitieren. Hiermit soll das Existenzminimum der Kinder gesichert werden. Im Jahr 2023 kann jedes Elternteil einen Kinderfreibetrag von 3.012 Euro für sich beanspruchen. Daneben wird ein Steuerfreibetrag für die Betreuung und die Erziehung des Kindes gewährt. Dieser liegt bei 1.494 Euro für jedes Elternteil.
Die Steuerfreibeträge werden bei der Steuerfestsetzung des Finanzamts berücksichtigt. Alternativ kann der Kinderfreibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Hierdurch wird ein monatlich höheres Nettoeinkommen erzielt.
Voraussetzung für die Gewährung des Kinderfreibetrages ist, dass das Kind noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Altersentlastungsbetrag
Mit dem Altersentlastungsbetrag sollen alle Alterseinkünfte entlastet werden, die nicht in Renten oder Pensionen bestehen. Dieser Steuerfreibetrag kann geltend gemacht werden, wenn die Steuerpflichtige Person vor dem Beginn des Kalenderjahres seinen 64. Geburtstag gefeiert hat. Hiermit soll eine Verminderung der Steuerentlastung herbeigeführt werden.
Außer dem Erreichen der Altersgrenze knüpft der Gesetzgeber keine weiteren Voraussetzungen an die Gewährung des Freibetrages. Die Höhe bestimmt sich nach dem Jahr, in dem der Antragsteller erstmals eine Rente bezieht. Für das Jahr 2023 beträgt der prozentuale Anteil 13,6 % der Einkünfte. Maximal können 646 Euro in Anspruch genommen werden. Mit jedem weiteren Jahr verringert sich der Altersentlastungsbetrag. Ab dem Jahr 2040 kann er nicht mehr geltend gemacht werden.
Steuerfreibetrag in der Erbschaftsteuer
In der Erbschaftsteuer besteht ein weiterer Steuerfreibetrag. Dieser Freibetrag hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis ab, dass der Erbe zu dem Erblasser hatte. Hier können z. B. die folgenden Steuerfreibeträge in Anspruch werden:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder des Erblassers (hierzu gehören auch Stiefkinder und Adoptivkinder): 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
Das Interessante an den Steuerfreibeträgen in der Erbschaftsteuer ist, dass sie mehrfach genutzt werden können. Die Freibeträge gelten auch bei einer Schenkung. Weil sie nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht alle 10 Jahre wieder in Anspruch genommen werden können, lebt ein Steuerfreibetrag in der Erbschaftssteuer erneut auf, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall ein entsprechender Zeitraum liegt.